Soldaten
Üblicherweise werden die Kosten für Bundeswehrangehörige übernommen.
Lassen Sie sich von Ihrem Truppenarzt einen entsprechenden Vordruck Kostenübernahmeerklärung geben (San/Bw/0218) und vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Ein formal gestellter Antrag reicht in den meisten Fällen zur Genehmigung einer kurzzeitigen Therapie aus. Soweit entsprechender Bedarf besteht, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden.